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   VG Schleswig, 28.03.2017 - 3 A 226/16   

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https://dejure.org/2017,13253
VG Schleswig, 28.03.2017 - 3 A 226/16 (https://dejure.org/2017,13253)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.03.2017 - 3 A 226/16 (https://dejure.org/2017,13253)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. März 2017 - 3 A 226/16 (https://dejure.org/2017,13253)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus VG Schleswig, 28.03.2017 - 3 A 226/16
    Denn die Einwirkung der Sondernutzung auf die Straße richtet sich nach der den Gemeingebrauch übersteigenden Straßenbenutzung, nämlich der unmittelbaren Inanspruchnahme einer Verkehrsfläche unter gleichzeitigem Ausschluss Dritter vom Gemeingebrauch (BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5/87 -, BVerwGE 80, 36-42).

    Damit wird jedoch keine Aussage des Gesetzgebers getroffen, in welchem Ausmaß diese Berücksichtigung zu erfolgen hat; insbesondere schreibt das Kriterium keine lineare Umsetzung wirtschaftlicher Vorteile in eine bestimmte Gebührenhöhe vor (vgl. zu dem wortlautgleichen § 8 Abs. 3 Satz 6 FStrG: BVerwG Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5/87 -).

  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

    Auszug aus VG Schleswig, 28.03.2017 - 3 A 226/16
    Die Ungültigkeit eines Teils einer kommunalen Satzungsbestimmung führt aber dann nicht zu ihrer Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Teile auch ohne den ungültigen Teil sinnvoll bleiben (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers) (BVerwG, Urt. v. 27.01.1978 - VII C 44.76 -, DVBl. 1978, 536, 537).
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 137.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Schleswig, 28.03.2017 - 3 A 226/16
    Insofern ist auf die Duldung der Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs abzustellen (BVerwG, DÖV 1971, 102).
  • VG Berlin, 19.11.2019 - 1 L 239.19

    Teilrücknahme einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung für den

    Die Feststellung einer einheitlichen Verwaltungspraxis setzt voraus, dass die Behörde in gleichgelagerten Sachverhalten nicht unterschiedlich und planlos (VGH Mannheim, Urteil vom 23. Mai 2013 - 6 S 88/13, juris Rn. 38), sondern nach einem System (VG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juli 2013 - 6 K 2604/12, juris Rn. 39) regelmäßig in gleicher Weise ihr Ermessen ausübt und gleich entscheidet (VG Schleswig, Urteil vom 28. März 2017 - 3 A 226/16, juris Rn. 30).
  • VG Gießen, 06.07.2018 - 4 K 5644/17

    Gebühren für Altkleidersammelcontainer

    Ob bei der Festsetzung einer pauschalierten Gebühr jedoch eine Differenzierung zwischen gewerblichen Nutzungen und Nutzungen zu beispielsweise gemeinnützigen Zwecken zulässig ist (dafür: VG Schleswig, Urteil vom 28.03.2017 - 3 A 226/16 -), ist für die erkennende Kammer zweifelhaft, kann aber ebenfalls offen bleiben, da die Beklagte darauf nicht abstellt.
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